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   OVG Niedersachsen, 26.03.2007 - 2 LA 13/07   

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https://dejure.org/2007,12164
OVG Niedersachsen, 26.03.2007 - 2 LA 13/07 (https://dejure.org/2007,12164)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.2007 - 2 LA 13/07 (https://dejure.org/2007,12164)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 2007 - 2 LA 13/07 (https://dejure.org/2007,12164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Verhältnis von Kostengrundentscheidung und Kostenfestsetzung im Verwaltungsgebührenrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtschutzmöglichkeit eines Kostenschuldners hinsichtlich seiner sachlichen Gebührenschuld in einem allein die Höhe der Verwaltungsgebühr betreffenden Klageverfahren; Verhältnis zwischen der Kostenlastentscheidung und der Kostenfestsetzung; Regelung der persönlichen und ...

  • Judicialis

    AllGO § 1; ; AllGO Nr. 13.4.1; ; NVwKostG § 1 I; ; VwGO § 158 I; ; VwGO § 88; ; VwVfG § 35 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Verhältnis von Kostengrundentscheidung und Kostenfestsetzung im Verwaltungsgebührenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtschutzmöglichkeit eines Kostenschuldners hinsichtlich seiner sachlichen Gebührenschuld in einem allein die Höhe der Verwaltungsgebühr betreffenden Klageverfahren; Verhältnis zwischen der Kostenlastentscheidung und der Kostenfestsetzung; Regelung der persönlichen und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 507
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2007 - 2 LA 13/07
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2006 - 2 LA 1259/04 -).
  • VG Oldenburg, 15.07.2008 - 7 A 117/06

    Verwaltungsakt, Bekanntgabe per E-Mail; Verwaltungsakt, Bekanntgabe an

    Demgegenüber setzt die Kostenfestsetzungsentscheidung den vom Kostenschuldner zu erhebenden Betrag der Höhe nach fest (Nds. OVG, Beschluss vom 26. März 2007, 2 LA 13/07; vgl. auch Loeser/ Barthel, a.a.O., § 7 Rn. 5.1.1 und 5.1.2).

    Hieran muss sich ein anwaltlich vertretener Kläger festhalten lassen (Nds. OVG, Beschluss vom 26. März 2007, 2 LA 13/07).

    Deshalb geht auch das Argument ins Leere, aus den inhaltlichen Ausführungen in der Schriftsätzen der Klägerin sei erkennbar gewesen, dass sie sich dem Grunde nach gegen die Pflicht zum Tragen von Kosten wende (Nds. OVG, Beschluss vom 26. März 2007, 2 LA 13/07).

    Dies ist nur dann möglich, wenn die Kostengrundentscheidung bei Erhebung der Klage gegen den Kostenfestsetzungsbescheid noch nicht bestandskräftig war (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26. März 2007, 2 LA 13/07 mit ausführlicher und überzeugender Begründung; ähnl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. November 2007, 9 A 4822/05, juris Rn. 18), d. h. also, wenn zu diesem Zeitpunkt entweder die Klagefrist gegen die Kostengrundentscheidung noch lief oder sich diese schon vor Ablauf der Klagefrist erledigt hatte, so dass Bestandskraft nie eintreten konnte.

  • BSG, 16.01.2019 - B 7 AY 2/17 R

    Asylbewerberleistung - Kostenfestsetzung nach Widerspruchsverfahren -

    Ob der wirtschaftlichen Situation eines Empfängers von Leistungen nach dem AsylbLG bereits bei der Verwaltungskostengrund- bzw -lastentscheidung, der Festsetzung der Gebühren oder erst in einem gesonderten Verfahren dadurch Rechnung getragen werden kann oder (bei einer Ermessensreduzierung auf Null) muss, dass die Kosten gestundet, ermäßigt oder ganz erlassen werden (sog Billigkeitsmaßnahmen, vgl § 11 Abs. 2 NVwKostG) ist eine Frage des - vom LSG insoweit nicht im Einzelnen festgestellten - Landesrechts (zur Unterscheidung zwischen der Kostenlast- und -festsetzungsentscheidung vgl zB Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschluss vom 26.3.2007 - 2 LA 13/07 - NVwZ-RR 2007, 507; zur gesonderten Durchsetzung von Billigkeitsmaßnahmen vgl zB OVG Lüneburg Urteil vom 26.1.2012 - 11 LB 226/11 - NJW 2012, 1898 mwN) , von dessen Auslegung der Senat (zur entsprechenden Befugnis vgl zB BSG Urteil vom 25.4.2018 - B 8 SO 20/16 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-3500 § 23 Nr. 4, RdNr 13 mwN) absieht, weil dies im Rahmen einer (Ermessens-)Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens untunlich ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11

    Verwaltungsgebühren für wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Die Auffassung des Beklagten, dass die Befreiungsmöglichkeit nach § 2 Abs. 2 VwKostG LSA vom Regelungsgehalt des Planfeststellungsbeschluss und damit von seiner Bestandskraft erfasst sei, lässt sich auch nicht darauf stützen, dass die Kostenlastentscheidung die persönliche und sachliche Kostenpflicht dem Grunde nach regele, die Kostenfestsetzungsentscheidung hingegen (nur) den vom Kostenschuldner im Einzelnen zu erhebenden Kostensatz, insbesondere den Gebührensatz, der Höhe nach betraglich festsetze (vgl. hierzu NdsOVG, Beschl. v. 26.03.2007 - 2 LA 13/07 -, NVwZ-RR 2007, 507).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18

    Festsetzung von Vorverfahrenskosten für eine asylbewerberleistungsrechtliche

    Diese stellt sich vorliegend als einheitliche Kostenentscheidung dar, indem sie regelt, dass von der Klägerin Kosten für das erfolglose Widerspruchsverfahren in Höhe von 258, 63 EUR zu tragen sind (zur Abgrenzung von Kostengrund- und Kostenfestsetzungsentscheidung vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.3.2007 - 2 LA 13/07 - juris Rn. 6 f.) .
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2016 - 1 LB 44/15
    Eine Überprüfung auch der zugrunde liegenden Kostengrundentscheidung ist in diesem Rahmen allerdings notwendig, es sei denn, die zugrunde liegende Verfügung, mit der die Kostengrundentscheidung getroffen ist, ist mangels Anfechtung bestandskräftig geworden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.3.2007 - 2 LA 13/07 -, NVwZ-RR 2007, 507).
  • KG, 05.07.2011 - Not 10/11

    Notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer: Gebühren für ein erfolgloses

    Die Klage ist als Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO statthaft, denn der Kläger begehrt die Aufhebung eines eigenständigen, von der Hauptsache zu unterscheidenden Verwaltungsakts (OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2007, 507).
  • VG Oldenburg, 04.12.2007 - 1 A 2316/06

    Abriß; Beseitigung; Eingriff; Entfernung; Erhaltung; Ermessen; Ermessensfehler;

    Rechtsbehelfe gegen die Kostenfestsetzung erfassen die Kostenlast dann, wenn letztere noch nicht in Bestandskraft erwachsen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 26. März 2007, 2 LA 13/07, Nds. RPfl 2007, 225 f.).
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